Organisation
Die SWS Hochschul-Service GmbH (HSG) ist eine 100 prozentige Tochter des Studierendenwerks Stuttgart AöR. Hauptkunde der HSG ist das Studierendenwerk Stuttgart.
Die HSG hat drei Organe:
- die Gesellschafterversammlung
- den Aufsichtsrat
- die Geschäftsführung
In der Gesellschafterversammlung wird das Studierendenwerk Stuttgart vom Geschäftsführer vertreten. Dieser stimmt die Entscheidungen eng mit dem Verwaltungsrat des Studierendenwerks ab. Die Gesellschafterversammlung ist unter anderem für die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung der SWS Hochschul-Service GmbH. Er besteht aus vier Personen. Davon werden drei Aufsichtsräte vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks Stuttgart entsendet, wovon mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ein*eine Studierende*r sein muss.
Hinzu kommt ein externes Aufsichtsratsmitglied, welches auf Vorschlag der Geschäftsführung der SWS Hochschul-Service GmbH vom Verwaltungsrat entsendet wird.
Der Aufsichtsrat ist unter anderem für die Genehmigung des Wirtschaftsplanes und die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig .
Die Geschäftsführung der SWS Hochschul-Service führt die laufenden Geschäfte des Unternehmens mit den weiteren Führungskräften und berichtet an die Gremien. Die operativen Aufgaben werden von einem Betriebsleiter sowie drei Vorarbeiter*innen koordiniert und gesteuert.
